Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (USA) stellen einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden über die Bereitstellung und den Erhalt der Dienste dar. Das Unternehmen und der Kunde schließen diesen Vertrag gemäß 49 USC § 14101(b)(1) und verzichten ausdrücklich auf alle Rechte und Rechtsmittel, die ihnen gemäß 49 U.S.C. § 13101 bis § 14914 zustehen und die im Widerspruch zu den spezifischen Bestimmungen dieser Bedingungen stehen.

1. DEFINITIONEN

(a) “Unternehmen” bedeutet Evolution Time Critical Logistics, LLC, seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Agenten und Vertreter;

(b) “Kunde” bezeichnet die Person, für die das Unternehmen Dienstleistungen erbringt, sowie deren Auftraggeber, Agenten und Vertreter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Versender, Empfänger, Verlader, Importeure, Exporteure, Sicherungsgeber, Lagerhalter, Käufer, Verkäufer, Agenten, Unterauftragnehmer, Versicherer und Versicherer usw. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, all diesen Bevollmächtigten oder Vertretern eine Mitteilung und Kopie(n) dieser Geschäftsbedingungen zukommen zu lassen;

(c) “Dokumentation” bezeichnet alle Informationen, die wir direkt oder indirekt vom Kunden erhalten, unabhängig davon, ob sie in Papier- oder elektronischer Form vorliegen;

(d) “Bedingungen” sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (USA), die für alle auf das Konto des Kunden aufgegebenen Sendungen gelten;

(e) “Dritte” sind unter anderem Kraftverkehrsunternehmen, Luftfahrtunternehmen, Leichtermacher, Spediteure, Zollagenten, Vertreter, Lagerhalter und andere, denen die Waren zur Beförderung, zum Transport, zur Handhabung, zur Lieferung, zur Lagerung oder in anderer Weise anvertraut werden; und

(f) “Dienstleistungen” sind die vom Unternehmen für den Kunden erbrachten inländischen und internationalen Transportmakler-, indirekten Luftfrachtführer-, Import-/Exportagenten- (ausgenommen Zollmaklerdienste) oder damit verbundenen Dienstleistungen.

2. GESELLSCHAFT ALS KOMMANDITIST

Der Kunde ernennt hiermit das Unternehmen zu seinem rechtmäßigen Vertreter und Bevollmächtigten für den eingeschränkten Zweck der Unterstützung des Unternehmens in Verbindung mit dem Import und Export von Waren in die und aus den Vereinigten Staaten. Der Kunde ratifiziert ferner alle Handlungen, die das Unternehmen zur Förderung dieses eingeschränkten Zwecks vornimmt, als ob diese Handlungen vom Unternehmen selbst vorgenommen würden. Mit Ausnahme der Bestimmungen dieses Absatzes erbringt das Unternehmen die Dienstleistungen in jeder anderen Hinsicht ausschließlich als unabhängiger Auftragnehmer des Kunden.

3. BEFUGNISSE DES UNTERNEHMENS

Der Transportmaklerdienst des Unternehmens wird gemäß der Genehmigungsnummer MC 999425 der Federal Motor Carrier Safety Administration und der U.S. DOT Nr. 2951493 angeboten. Der indirekte Luftfrachtführerdienst des Unternehmens wird gemäß einem von der Transportation Security Administration genehmigten Standard-Sicherheitsprogramm für indirekte Luftfrachtführer erbracht. Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen kein Kraftverkehrsunternehmen ist und in keinem Fall die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Fracht gemäß 49 USC § 14706 übernimmt. Der Kunde erkennt ferner an, dass das Unternehmen kein Zollmakler ist und in keinem Fall “Zollgeschäfte” im Sinne von 19 CFR § 111.11 anbieten oder durchführen wird.

4. VERJÄHRUNG

(a) Sofern nicht durch ein spezielles Gesetz oder ein internationales Übereinkommen geregelt, müssen alle Ansprüche gegen das Unternehmen schriftlich geltend gemacht werden und bei dem Unternehmen eingehen:

(i) Wenn sich der Anspruch aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Transporten durch Kraftverkehrsunternehmen ergibt, innerhalb von neun (9) Monaten nach der Lieferung oder im Falle der Nichtlieferung nach einer angemessenen Frist für die Lieferung;

(ii) bei Ansprüchen aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit inländischen oder internationalen indirekten Luftverkehrsdiensten innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Lieferung oder im Falle der Nichtlieferung oder Verspätung innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach der Lieferung oder einer angemessenen Frist für die Lieferung; oder

(iii) Für alle anderen Ansprüche jeglicher Art, einschließlich Ansprüchen, die sich aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Import-/Exportagentenleistungen ergeben, innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Entdeckung des Ereignisses, das zu dem Anspruch geführt hat.

(b) Alle Klagen gegen das Unternehmen müssen wie folgt eingereicht und dem Unternehmen ordnungsgemäß zugestellt werden:

(i) Wenn sich der Anspruch aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Transporten durch Kraftverkehrsunternehmen ergibt, innerhalb von zwei (2) Jahren nach Ablehnung des Anspruchs des Kunden;

(ii) bei Ansprüchen aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit inländischen oder internationalen indirekten Luftverkehrsdiensten innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem Datum der Ankunft am Bestimmungsort, dem Datum der planmäßigen Ankunft des Flugzeugs oder dem Datum der Beendigung der Beförderung; oder

(iii) Für alle anderen Forderungen jeglicher Art, einschließlich Forderungen, die sich aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Import-/Exportagentendiensten ergeben, innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen ab dem Datum der Entdeckung des Ereignisses, das die Forderung begründet.

5. KEINE HAFTUNG FÜR DIE AUSWAHL ODER DIE LEISTUNGEN VON DRITTEN

Sofern die Dienstleistungen nicht von Personen oder Firmen erbracht werden, die aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Anweisungen des Kunden beauftragt wurden, muss das Unternehmen bei der Auswahl von Dritten, die die Handhabung, den Transport, die Abfertigung und die Zustellung der Sendungen des Kunden übernehmen, mit angemessener Sorgfalt vorgehen. Der Hinweis des Unternehmens, dass eine bestimmte Person oder Firma für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Waren ausgewählt wurde, ist nicht so auszulegen, dass das Unternehmen garantiert oder zusichert, dass diese Person oder Firma diese Dienstleistungen erbringen wird. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten oder ihrer Vertreter und haftet nicht für Verzögerungen oder Verluste jeglicher Art, die auftreten, während sich eine Sendung in der Obhut oder unter der Kontrolle eines Dritten oder des Vertreters eines Dritten befindet. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Leistung, Handlung oder Unterlassung eines Dritten ausschließlich gegen diesen Dritten oder seine Vertreter geltend gemacht werden. Das Unternehmen wird in angemessener Weise mit dem Kunden in Verbindung mit einem solchen Anspruch zusammenarbeiten, vorausgesetzt, dass der Kunde für alle dem Unternehmen entstandenen Gebühren oder Kosten haftet.

6. UNVERBINDLICHE ZITATE

Kostenvoranschläge für Gebühren, Frachtkosten, Versicherungsprämien oder andere Kosten, die das Unternehmen dem Kunden nennt, dienen nur zu Informationszwecken und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Kein Angebot ist für das Unternehmen verbindlich. Der Kunde ist gegenüber dem Unternehmen und Dritten für alle Tarife, Gebühren, Entgelte, Kosten oder Auslagen verantwortlich, die für die Erbringung der Transport- oder Zusatzleistungen des Kunden anfallen.

7. VERTRAUEN IN DIE ERTEILTEN INFORMATIONEN

(a) Der Kunde erkennt an, dass er verpflichtet ist, alle Unterlagen, Versanddokumente, Formulare, Erklärungen oder sonstigen Informationen, die für Behörden oder Dritte erstellt oder bei diesen eingereicht werden, zu überprüfen. Der Kunde wird das Unternehmen unverzüglich über Fehler, Unstimmigkeiten, unrichtige Angaben oder Auslassungen in einer im Namen des Kunden eingereichten Erklärung oder sonstigen Vorlage informieren.

(b) Bei der Erstellung und Übermittlung angeforderter oder erforderlicher Informationen an Behörden oder Dritte verlässt sich das Unternehmen auf die Richtigkeit der gesamten Dokumentation, ob in schriftlicher oder elektronischer Form, und aller vom Kunden bereitgestellten Informationen. Der Kunde ist verpflichtet, mit angemessener Sorgfalt für die Richtigkeit aller dieser Informationen zu sorgen und das Unternehmen von allen Ansprüchen, Haftungsansprüchen oder Verlusten freizustellen, die aufgrund des Versäumnisses des Kunden, Informationen offenzulegen, oder aufgrund von unrichtigen, unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden oder seines Beauftragten, Vertreters oder Auftragnehmers, auf die das Unternehmen vernünftigerweise vertraut hat, geltend gemacht werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er die nicht delegierbare Pflicht hat, alle Informationen offen zu legen, die für die Einfuhr, Ausfuhr oder Verbringung der Waren erforderlich sind.

8. ANGABE EINES HÖHEREN WERTES GEGENÜBER DRITTEN

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Dritte, denen die Waren anvertraut werden, die Haftung für Verlust oder Beschädigung beschränken können. Das Unternehmen wird nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung des Kunden eine Überbewertung beantragen, und der Kunde muss sich bereit erklären, alle von diesen Dritten dafür verlangten Gebühren zu zahlen. In Ermangelung schriftlicher Anweisungen oder bei Weigerung des Dritten, einem höheren deklarierten Wert zuzustimmen, können die Waren nach Ermessen des Unternehmens dennoch dem Dritten angeboten werden, vorbehaltlich der Bedingungen der Haftungsbeschränkungen und Leistungsbedingungen des Dritten.

9. KEINE VERSICHERUNG

Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen kein Versicherungsträger oder -makler ist und keine Versicherungen verkauft. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, im Namen des Kunden eine Versicherung abzuschließen, es sei denn, es wird schriftlich dazu aufgefordert und dem Kunden schriftlich bestätigt. In allen Fällen trägt der Kunde alle Prämien und Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss der gewünschten Versicherung.

10. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(a) Sofern nicht ausdrücklich hierin festgelegt, übernimmt das Unternehmen keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Verbindung mit den Dienstleistungen oder den von Dritten erbrachten Dienstleistungen;

(b) Der Kunde kann einen zusätzlichen Haftungsschutz von Dritten bis zur Höhe des tatsächlichen oder angegebenen Wertes der Sendung oder der Transaktion erhalten, indem er einen solchen Schutz beantragt und sich bereit erklärt, dafür zu zahlen, wobei dieser Antrag vom Unternehmen vor der Erbringung von Dienstleistungen für die abgedeckte(n) Transaktion(en) schriftlich bestätigt werden muss.

(c) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Haftung des Unternehmens auf die folgenden Punkte beschränkt ist:

(i) Wenn der Anspruch auf Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Transporten durch ein Kraftfahrtunternehmen zurückzuführen ist, ist die Haftung des Unternehmens auf fünfzig Cent ($0,50) pro Pfund und verlorenem oder beschädigtem Gegenstand begrenzt;

(ii) Wenn der Anspruch aus Aktivitäten im Zusammenhang mit inländischen indirekten Luftverkehrsdiensten entsteht, ist die Haftung des Unternehmens auf fünfzig Cent ($0,50) pro Pfund und verlorenem oder beschädigtem Gegenstand beschränkt;

(iii) Ergeben sich die Ansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem internationalen indirekten Luftverkehrsdienst, so unterliegt die Haftung des Unternehmens den Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal und ist auf 19 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm begrenzt;

(iv) Wenn sich der Anspruch aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Import-/Export-Agentendiensten ergibt, ist die Haftung des Unternehmens auf fünfzig Dollar ($50) pro Transaktion beschränkt; oder

(v) In allen anderen Fällen ist die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden auf die Beträge beschränkt, die das Unternehmen vom Kunden als Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen durch das Unternehmen erhalten hat (mit Ausnahme der an Dritte gezahlten Gebühren), und zwar in den drei (3) Monaten vor dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist.

(d) Das Unternehmen ist in keinem Fall haftbar oder verantwortlich für Folgeschäden, indirekte, zufällige, gesetzliche oder strafbewehrte Schäden, einschließlich Lieferverzögerungen, selbst wenn es auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, oder für die Handlungen von Dritten.

11. GELD VORSCHIESSEN

Alle Gebühren müssen vom Kunden im Voraus bezahlt werden, es sei denn, das Unternehmen stimmt schriftlich zu, dem Kunden einen Kredit zu gewähren. Die Gewährung eines Kredits an den Kunden in Verbindung mit einer bestimmten Transaktion gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung durch das Unternehmen.

12. ENTSCHÄDIGUNG/HAFTUNGSFREISTELLUNG

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen von allen Ansprüchen, Haftungen, Verlusten, Schäden, Kosten, Forderungen, Bußgeldern, Strafen, Ausgaben und Anwaltsgebühren freizustellen, die sich aus dem Verhalten des Kunden ergeben oder damit zusammenhängen:

(a) Handlung, Unterlassung, Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ungenauigkeit der Dokumentation oder anderer vom Kunden oder seinem Agenten oder Vertreter gelieferten Informationen;

(b) tatsächlicher oder angeblicher Verstoß gegen geltende in- oder ausländische Bundes-, Landes- oder Kommunalgesetze oder -vorschriften; oder

(c) Verstoß gegen diese Bedingungen.

Falls ein Anspruch, eine Klage oder ein Verfahren gegen das Unternehmen in Bezug auf das Vorstehende erhoben wird, muss es den Kunden schriftlich per Post an seine beim Unternehmen hinterlegte Adresse benachrichtigen. Dieser Absatz darf nicht in einer gesetzlich verbotenen Weise ausgelegt werden, einschließlich einer Auslegung, die zu einer Entschädigung für Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten eines Entschädigungsempfängers führt.

13. NACHNAHME ODER NACHNAHME-SENDUNGEN

Das Unternehmen ist verpflichtet, schriftliche Anweisungen in Bezug auf “Cash/Collect on Deliver (C.O.D.)”-Sendungen, Bankwechsel, Kassen- oder bestätigte Schecks, Akkreditive und andere ähnliche Zahlungsdokumente oder Anweisungen zum Einzug von Geldern mit angemessener Sorgfalt zu behandeln, haftet jedoch nicht, wenn die Bank oder der Empfänger sich weigert, für die Sendung zu zahlen.

14. KOSTEN DER SAMMLUNG

In allen Streitfällen, in denen es um Gelder geht, die dem Unternehmen geschuldet werden, hat das Unternehmen Anspruch auf alle Inkassokosten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Zinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18 %) pro Jahr oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, es sei denn, das Unternehmen stimmt einem niedrigeren Betrag zu.

15. ALLGEMEINES PFANDRECHT UND RECHT ZUM VERKAUF DES EIGENTUMS DES KUNDEN

(a) Das Unternehmen und Dritte haben ein fortdauerndes Pfandrecht an allen Gegenständen und Dokumenten des Kunden, die in den tatsächlichen oder faktischen Besitz, in den Gewahrsam oder die Kontrolle des Unternehmens oder auf dem Transportweg gelangen, und zwar für alle Gebühren, Aufwendungen oder Vorschüsse, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Sendung, für die das Pfandrecht beansprucht wird, oder mit einer oder mehreren früheren Sendungen oder beidem geschuldet werden.

(b) Das Unternehmen informiert den Kunden schriftlich über seine Absicht, ein solches Pfandrecht auszuüben, über den genauen Betrag der fälligen und geschuldeten Beträge sowie über alle laufenden Lager- oder sonstigen Kosten; der Kunde informiert alle Parteien, die ein Interesse an seinen Sendungen haben, über die Rechte des Unternehmens und die Ausübung des Pfandrechts.

(c) Sofern der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über das Zurückbehaltungsrecht Bargeld oder ein Sichtguthaben oder, falls der geschuldete Betrag strittig ist, eine annehmbare Bürgschaft in Höhe von einhundertzehn Prozent (110%) des Wertes des geschuldeten Gesamtbetrages zu Gunsten des Unternehmens hinterlegt, die die Zahlung der geschuldeten Gelder zuzüglich aller aufgelaufenen oder noch auflaufenden Lagergebühren garantiert, hat das Unternehmen das Recht, die betreffende(n) Sendung(en) im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Verkaufs oder einer Versteigerung zu verkaufen, und der danach verbleibende Nettoerlös wird dem Kunden erstattet.

16. KEINE PFLICHT ZUR FÜHRUNG VON AUFZEICHNUNGEN FÜR DEN KUNDEN

Der Kunde erkennt an, dass er gemäß den Abschnitten 508 und 509 des Tariff Act in seiner geänderten Fassung (19 USC §§ 1508 und 1509) die Pflicht hat und allein dafür verantwortlich ist, alle nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften erforderlichen Aufzeichnungen zu führen. Der Kunde verzichtet darüber hinaus auf alle Rechte, die er in Bezug auf die Aufzeichnungen des Unternehmens gemäß 49 CFR § 371.1 et seq. Das Unternehmen bewahrt nur die Aufzeichnungen auf, zu deren Aufbewahrung es nach geltendem Recht verpflichtet ist, agiert jedoch nicht als “Recordkeeper” oder “Recordkeeping Agent” für den Kunden.

17. KEINE PFLICHT ZUR ERTEILUNG VON GENEHMIGUNGEN

Sofern der Kunde nicht schriftlich darum bittet und das Unternehmen dem nicht schriftlich zustimmt, ist das Unternehmen nicht verantwortlich für die Ermittlung der Genehmigungsbehörde oder die Beschaffung von Lizenzen oder anderen Genehmigungen für die Ausfuhr aus den oder die Einfuhr in die Vereinigten Staaten.

18. KONNOSSEMENTE UND LUFTFRACHTBRIEFE FÜR DRITTE

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Dritte bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen gegebenenfalls Konnossemente und Luftfrachtbriefe ausstellen können. Der Kunde akzeptiert die Bedingungen, die in den Konnossementen Dritter, den Luftfrachtbriefen oder in den vom Unternehmen ausgestellten zusätzlichen Transaktionsbedingungen enthalten sind. Im Verhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Kunden haben diese Bedingungen im Falle eines Konflikts mit solchen zusätzlichen Bedingungen und Konditionen Vorrang.

19. KEINE ÄNDERUNG ODER ERGÄNZUNG OHNE SCHRIFTLICHE

Diese Bedingungen können nur in schriftlicher Form und mit Unterschrift des Kunden und des Unternehmens modifiziert, geändert oder ergänzt werden; jeder Versuch, diese einseitig zu modifizieren, zu ändern oder zu ergänzen, ist null und nichtig.

20. VERGÜTUNG DES UNTERNEHMENS

Die Vergütung des Unternehmens für die Dienstleistungen ist in den Tarifen und Gebühren aller Spediteure, Agenturen und anderer Dritter, die vom Unternehmen für den Transport und den Umgang mit den Waren ausgewählt wurden, enthalten und kommt zu diesen hinzu; diese Vergütung versteht sich ausschließlich aller Maklergebühren, Provisionen, Dividenden oder anderer Einnahmen, die das Unternehmen von Spediteuren, Versicherern und anderen im Zusammenhang mit dem Versand erhält. Bei jeder Verweisung zur Eintreibung oder Klage gegen den Kunden für Gelder, die dem Unternehmen geschuldet werden, hat der Kunde nach der Eintreibung durch das Unternehmen die Kosten der Eintreibung und des Rechtsstreits, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, zu tragen.

21. GEWALT MAJEURE

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen und Dritte nicht für Verluste, Schäden, Verspätungen, unrechtmäßige oder verpasste Lieferungen oder die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten haften, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens oder dieser Dritten liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) höhere Gewalt, einschließlich Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Orkane, Stromausfälle oder andere Naturkatastrophen; (b) Krieg, Entführung, Raub, Diebstahl oder terroristische Aktivitäten; (c) Zwischenfälle oder Beschädigungen von Transportmitteln, (d) Embargos, (e) Unruhen oder Aufruhr, (f) Mängel, Beschaffenheit oder inhärente Fehler der Waren; (g) Handlungen, Vertragsverletzungen oder Unterlassungen des Kunden, des Versenders, des Empfängers oder jeder anderen Person, die ein Interesse an der Sendung haben könnte, (h) Handlungen einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder Unterabteilungen, einschließlich der Verweigerung oder Aufhebung einer Import-/Export- oder einer anderen erforderlichen Lizenz; oder (i) Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskonflikte.

22. SEVERABILITÄT

Sollten sich einzelne Paragraphen oder Teile davon als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so bleiben die übrigen Paragraphen in vollem Umfang in Kraft. Die Entscheidung des Unternehmens, auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung zu verzichten, sei es durch Verhalten oder auf andere Weise, gilt nicht als weiterer oder andauernder Verzicht auf diese Bestimmung oder als Verzicht auf eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung.

23. GELTENDES RECHT; ZUSTIMMUNG ZU GERICHTSBARKEIT UND GERICHTSSTAND

Diese Geschäftsbedingungen und das Verhältnis der Parteien zueinander sind gemäß den Gesetzen des Staates Georgia auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Kunde und Unternehmen hiermit:

(a) sich unwiderruflich mit der Gerichtsbarkeit des United States District Court for the Northern District of Georgia und des State Court of Fulton County, Georgia, einverstanden zu erklären, je nachdem, was anwendbar ist;

(b) Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Klagen im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen nur vor den genannten Gerichten erhoben werden können;

(c) der Ausübung der persönlichen Zuständigkeit durch die genannten Gerichte zuzustimmen; und

(d) erklären sich ferner damit einverstanden, dass jede Klage zur Vollstreckung eines Urteils in jeder beliebigen Gerichtsbarkeit erhoben werden kann.