BRITISCHE INTERNATIONALE FRACHTVEREINIGUNG (BIFA) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUSGABE 2021, © BIFA 2021

DER KUNDE WIRD AUF BESTIMMTE KLAUSELN DIESER VEREINBARUNG HINGEWIESEN, DIE DIE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS AUSSCHLIESSEN ODER BEGRENZEN, SOWIE AUF DIE KLAUSELN, DIE DEN KUNDEN VERPFLICHTEN, DAS UNTERNEHMEN UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ZU ENTSCHÄDIGEN, SOWIE AUF DIE KLAUSELN, DIE EINE ZEITLICHE BEGRENZUNG VORSEHEN, UND AUF DIE KLAUSELN, DIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSSTELLUNG EINER EFFEKTIVEN GÜTERVERSICHERUNG BEFASSEN (KLAUSELN 7, 8, 10, 11(A) und 11(B), 12-14 INKLUSIV, 18-20 INKLUSIV und 24-27 INKLUSIV. DER KUNDE WIRD AUCH AUF KLAUSEL 28 AUFMERKSAM GEMACHT, DIE UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN EIN SCHIEDSVERFAHREN ZULÄSST.

Alle Überschriften sind indikativ und nicht Teil dieser Bedingungen

DEFINITIONEN UND ANWENDUNG

1 In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter die folgende Bedeutung: –

“Unternehmen”das BIFA-Mitglied, das unter diesen Bedingungen handelt
“Warenempfänger”die Person, an die die Waren versandt werden
“Kunde”jede Person, auf deren Wunsch oder in deren Namen das Unternehmen Geschäfte tätigt oder Ratschläge, Informationen oder Dienstleistungen bereitstellt
“Direkter Zollagent”das Unternehmen, das im Namen und im Auftrag des Kunden und/oder des Eigentümers bei H.M. Revenue and Customs (“HMRC”) im Sinne des Taxation (Cross Border Trade) Act 2018, Klausel 21.1(a), oder in der jeweils gültigen Fassung handelt
“Waren”die Fracht, auf die sich ein Geschäft nach diesen Bedingungen bezieht
“Person”natürliche Person(en) oder juristische Person(en)
“LMAA”die London Maritime Arbitrators Association
“SDR”sind Sonderziehungsrechte im Sinne des Internationalen Währungsfonds
“Transporteinheit”Verpackungskisten, Paletten, Container, Anhänger, Tankwagen oder andere Vorrichtungen, die für die Beförderung von Waren auf dem Land-, See- oder Luftweg verwendet werden
“Eigentümer”der Eigentümer der Waren oder der Beförderungseinheit und jede andere Person, die ein Interesse an ihnen hat oder haben könnte

2(A) Vorbehaltlich des Unterabsatzes (B) werden alle Tätigkeiten des Unternehmens im Rahmen der Geschäftstätigkeit, ob unentgeltlich oder nicht, unter diesen Bedingungen durchgeführt.

(B) Wenn eine Gesetzgebung, einschließlich Verordnungen und Richtlinien, auf ein bestimmtes Geschäft zwingend anwendbar ist, sind diese Bedingungen in Bezug auf dieses Geschäft so zu verstehen, dass sie diesen Gesetzen unterliegen, und nichts in diesen Bedingungen ist als Verzicht des Unternehmens auf seine Rechte oder Immunitäten oder als Erhöhung seiner Verantwortlichkeiten oder Haftungen im Rahmen dieser Gesetzgebung auszulegen, und wenn ein Teil dieser Bedingungen in irgendeinem Ausmaß gegen diese Gesetzgebung verstößt, wird dieser Teil in Bezug auf dieses Geschäft in diesem Ausmaß außer Kraft gesetzt und nicht weiter.

3 Der Kunde garantiert, dass er entweder der Eigentümer oder der bevollmächtigte Vertreter des Eigentümers ist und dass er diese Bedingungen nicht nur für sich selbst, sondern auch als Vertreter des Eigentümers und in dessen Namen akzeptiert.

DAS UNTERNEHMEN

4(A) Vorbehaltlich der nachstehenden Klauseln 11 und 12 ist das Unternehmen berechtigt, einzelne oder alle Dienstleistungen als Beauftragter zu beschaffen oder diese Dienstleistungen als Auftraggeber zu erbringen.

(B) Das Unternehmen behält sich die volle Freiheit in Bezug auf die Mittel, den Weg und das Verfahren vor, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Geschäften, die gemäß diesen Bedingungen durchgeführt werden, zu befolgen sind.

5 Wenn das Unternehmen als Auftraggeber Dienstleistungen in Auftrag gibt, steht es ihm frei, diese Dienstleistungen selbst zu erbringen oder sie ganz oder teilweise zu beliebigen Bedingungen an Unterauftragnehmer zu vergeben.

6(A) Wenn das Unternehmen als Vertreter im Namen des Kunden handelt, ist das Unternehmen berechtigt, und der Kunde ermächtigt es hiermit ausdrücklich, alle Verträge im Namen des Kunden abzuschließen, die notwendig oder wünschenswert sind, um die Anweisungen des Kunden zu erfüllen, unabhängig davon, ob solche Verträge den Geschäftsbedingungen der Parteien unterliegen, mit denen solche Verträge geschlossen werden, oder nicht.

(B) Das Unternehmen muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung durch den Kunden einen Nachweis über jeden Vertrag vorlegen, der als Vertreter des Kunden abgeschlossen wurde. Soweit die Firma mit dieser Nachweispflicht in Verzug gerät, gilt sie als Auftraggeberin für die Ausführung der Aufträge des Kunden.

7 Bei allen Geschäften mit dem HMRC für und im Namen des im Vereinigten Königreich ansässigen Kunden und/oder Eigentümers gilt das Unternehmen als ernannt und ordnungsgemäß bevollmächtigt, nur als direkter Zollvertreter zu handeln, um Zollerklärungen im Namen des Kunden (Auftraggebers) als dessen “direkter Vertreter” abzugeben.

8(A) Vorbehaltlich des Unterklausel (B) unten,

das Unternehmen:

(i) hat ein allgemeines Pfandrecht an allen Waren und Dokumenten, die sich auf die in seinem Besitz, Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befindlichen Waren beziehen, für alle Beträge, die dem Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt vom Kunden und/oder Eigentümer geschuldet werden, unabhängig davon, ob es sich um Waren handelt, die dem Kunden oder Eigentümer gehören, oder um Dienstleistungen, die vom Unternehmen oder in dessen Namen erbracht wurden. Für die unter dem Pfandrecht zurückgehaltenen Güter fallen weiterhin Lagergebühren an;

(ii) ist nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von mindestens 21 Tagen berechtigt, diese Waren oder Dokumente im Namen und auf Kosten des Kunden zu verkaufen oder zu veräußern und den Erlös für die Zahlung dieser Beträge zu verwenden;

(iii) ist nach Rechnungslegung an den Kunden für den nach Zahlung aller dem Unternehmen geschuldeten Beträge verbleibenden Restbetrag und für die Kosten des Verkaufs und/oder der Entsorgung und/oder des Handels von jeglicher Haftung in Bezug auf die Waren oder Dokumente befreit.

(B) Wenn die Waren verderben oder sich verschlechtern, hat das Unternehmen das Recht, die Waren zu verkaufen oder zu veräußern oder mit ihnen zu handeln, sobald ein Betrag an das Unternehmen fällig wird, vorausgesetzt, das Unternehmen unternimmt angemessene Schritte, um den Kunden auf seine Absicht, die Waren zu verkaufen oder zu veräußern, hinzuweisen, bevor es dies tut.

9 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maklergebühren, Provisionen, Zulagen und sonstigen Vergütungen, die üblicherweise von Spediteuren einbehalten oder an diese gezahlt werden, zu behalten und zu erhalten.

10(A) Sollte der Kunde, der Empfänger oder der Eigentümer der Waren es versäumen, die Lieferung zum festgesetzten Zeitpunkt und am festgesetzten Ort anzunehmen, wann und wo das Unternehmen zur Lieferung berechtigt ist, ist das Unternehmen berechtigt, die Waren oder einen Teil davon auf das alleinige Risiko des Kunden, des Empfängers oder des Eigentümers zu lagern, woraufhin die Haftung des Unternehmens in Bezug auf die Waren oder den Teil davon, der wie oben erwähnt gelagert wurde, vollständig erlischt. Die etwaige Haftung des Unternehmens im Zusammenhang mit einer solchen Lagerung wird durch diese Bedingungen geregelt. Alle Kosten, die dem Unternehmen infolge der Nichtabnahme der Ware entstehen, gelten als verdiente Frachtkosten, die auf Verlangen vom Kunden zu zahlen sind.

(B) Das Unternehmen ist berechtigt, auf Kosten des Kunden (durch Verkauf oder anderweitig, wie es unter den gegebenen Umständen angemessen ist) über Folgendes zu verfügen oder damit umzugehen: –

(i) nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden mit einer Frist von mindestens 21 Tagen oder (wenn der Kunde nicht ausfindig gemacht werden kann und angemessene Anstrengungen unternommen wurden, um alle Parteien zu kontaktieren, von denen das Unternehmen vernünftigerweise annehmen kann, dass sie ein Interesse an den Waren haben) ohne vorherige Benachrichtigung alle Waren, die sich seit 60 Tagen im Besitz des Unternehmens befinden und nicht wie angewiesen geliefert werden können; und

(ii) ohne Vorankündigung Waren, die verdorben sind, sich verschlechtert oder verändert haben oder bei denen die unmittelbare Gefahr besteht, dass dies in einer Weise geschieht, die zu Verlusten oder Schäden für das Unternehmen oder Dritte geführt hat oder von der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt.

11(A) Es werden keine Versicherungen abgeschlossen, es sei denn, dies geschieht gemäß und in Übereinstimmung mit klar formulierten Anweisungen, die vom Kunden schriftlich erteilt und von der Firma schriftlich akzeptiert wurden, und alle von der Firma abgeschlossenen Versicherungen unterliegen den üblichen Ausnahmen und Bedingungen der Policen der Versicherer oder Versicherer, die das Risiko übernehmen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, eine separate Versicherung für die Waren abzuschließen, sondern kann sie in einer offenen oder allgemeinen Police des Unternehmens angeben.

(B) Soweit sich das Unternehmen bereit erklärt, eine Versicherung abzuschließen, handelt es ausschließlich als Vertreter des Kunden, und die Haftungsbeschränkungen gemäß Klausel 26(A) dieser Bedingungen gelten nicht für die Verpflichtungen des Unternehmens gemäß Klausel 11.

12(A) Mit Ausnahme von Sondervereinbarungen, die zuvor schriftlich von einem bevollmächtigten Angestellten des Unternehmens getroffen wurden oder die gemäß oder unter den Bedingungen eines vom Unternehmen unterzeichneten gedruckten Dokuments erfolgen, werden Anweisungen, die sich auf die Lieferung oder Freigabe der Waren unter bestimmten Umständen beziehen (wie z. B., aber nicht beschränkt auf, gegen Zahlung oder gegen Übergabe eines bestimmten Dokuments), vom Unternehmen nur als Vertreter des Kunden akzeptiert, wenn das Unternehmen Dritte beauftragen muss, die Anweisungen zu erfüllen.

(B) Trotz der Annahme von Anweisungen des Kunden durch das Unternehmen zur Einziehung von Frachten, Zöllen, Gebühren, Abgaben oder sonstigen Kosten vom Empfänger oder einer anderen Person, nach Erhalt eines Nachweises über eine ordnungsgemäße Forderung durch das Unternehmen, und bei fehlendem Nachweis der Zahlung (aus welchem Grund auch immer) durch den Empfänger oder eine andere Person, bleibt der Kunde für diese Frachten, Zölle, Gebühren, Abgaben oder sonstigen Kosten verantwortlich.

(C) Das Unternehmen haftet nicht für die in den Unterabschnitten (A) und (B) genannten Vereinbarungen, es sei denn, diese Vereinbarungen wurden schriftlich getroffen, und in jedem Fall übersteigt die Haftung des Unternehmens in Bezug auf die Ausführung oder Vermittlung der Ausführung solcher Anweisungen nicht die in Abschnitt 26 (A) (ii) dieser Bedingungen festgelegten Grenzen.

13 Ratschläge und Informationen, in welcher Form auch immer sie erteilt werden, werden von der Firma nur für den Kunden bereitgestellt. Der Kunde hat das Unternehmen für alle Verluste und Schäden zu entschädigen, die infolge der Weitergabe solcher Ratschläge oder Informationen an Dritte entstehen.

14 Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis eines bevollmächtigten Mitarbeiters des Unternehmens nimmt das Unternehmen keine Waren an oder handelt mit ihnen, die eine besondere Behandlung in Bezug auf Transport, Handhabung oder Sicherheit erfordern, sei es aufgrund ihrer besonders attraktiven Beschaffenheit oder aus anderen Gründen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Goldbarren, Währung, Wertpapiere, Edelsteine, Schmuck, Wertgegenstände, Antiquitäten, Bilder, menschliche Überreste, Lebewesen und Pflanzen. Sollte ein Kunde dennoch solche Waren an das Unternehmen liefern oder das Unternehmen veranlassen, solche Waren anders als im Rahmen einer solchen vorherigen Vereinbarung zu behandeln oder mit ihnen umzugehen, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für oder im Zusammenhang mit den Waren, wie auch immer diese entstehen.

15 Das Unternehmen nimmt keine gefährlichen oder schädlichen Waren an und handelt nicht mit solchen Waren, die Ungeziefer oder andere Schädlinge beherbergen oder begünstigen können, und auch nicht mit Waren, die andere Waren verunreinigen oder beeinträchtigen können, es sei denn, das Unternehmen hat zuvor schriftliche Anweisungen erhalten und akzeptiert diese schriftlich. Wenn solche Waren gemäß einer Sondervereinbarung angenommen werden, danach aber nach Ansicht des Unternehmens eine Gefahr für andere Waren, Eigentum, Leben oder Gesundheit darstellen, wird sich das Unternehmen, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, mit dem Kunden in Verbindung setzen, um ihn aufzufordern, die Waren zu entfernen oder anderweitig damit umzugehen, behält sich aber in jedem Fall das Recht vor, dies auf Kosten des Kunden zu tun.

16 Wenn je nach Umfang oder Grad der von der Gesellschaft und/oder Dritten übernommenen Haftung unterschiedliche Sätze gelten, wird keine Wertangabe gemacht und/oder als solche behandelt, es sei denn, es wurden zuvor besondere Vereinbarungen schriftlich von einem gemäß Klausel 26(D) bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft getroffen.

DER KUNDE

17 (A) Der Kunde garantiert: (i) dass die folgenden (vom Kunden oder in seinem Namen vorgelegten) Angaben vollständig und richtig sind: die Beschreibung und die Einzelheiten aller Waren; alle vorgelegten Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Art, das Bruttogewicht, die Bruttomasse (einschließlich der geprüften tatsächlichen Bruttomasse jedes Containers, der mit Paketen und Frachtstücken beladen ist) und die Abmessungen aller Waren); und die Beschreibung und die Einzelheiten aller vom Kunden oder in seinem Namen angeforderten Dienstleistungen sind vollständig und richtig, und

(ii) dass jede vom Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung einer angeforderten Dienstleistung gelieferte Beförderungseinheit und/oder Ausrüstung für den Zweck geeignet ist;

(B) dass alle Waren ordnungsgemäß und ausreichend vorbereitet, verpackt, verstaut, etikettiert und/oder gekennzeichnet wurden und dass die Vorbereitung, Verpackung, Verstauung, Etikettierung und Kennzeichnung für alle die Waren betreffenden Vorgänge oder Transaktionen und die Eigenschaften der Waren angemessen sind.

(C) dass, wenn das Unternehmen die Waren vom Kunden erhält, die bereits in oder auf einer Transporteinheit verstaut sind, die Transporteinheit in gutem Zustand ist und für die Beförderung der darin oder darauf geladenen Waren zum vorgesehenen Bestimmungsort geeignet ist;

(D) dass, wenn das Unternehmen die Transporteinheit zur Verfügung stellt, die Transporteinheit bei der Beladung durch den Kunden in gutem Zustand ist und für die Beförderung der darin oder darauf geladenen Waren zum vorgesehenen Bestimmungsort geeignet ist.

18 Unbeschadet jeglicher Rechte gemäß Klausel 15 gilt, dass der Kunde, wenn er dem Unternehmen gefährliche oder schädliche Waren oder Waren, die Ungeziefer oder andere Schädlinge beherbergen oder fördern können, oder Waren, die andere Waren verunreinigen oder beeinträchtigen können, liefert oder das Unternehmen dazu veranlasst, mit diesen Waren umzugehen oder sie zu handhaben, unabhängig davon, ob dies dem Unternehmen mitgeteilt wurde oder nicht, haftet er für alle Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Waren entstehen, und entschädigt das Unternehmen für alle Strafen, Ansprüche, Schäden, Kosten und Ausgaben, die in diesem Zusammenhang entstehen, und die Waren können auf die Art und Weise behandelt werden, die das Unternehmen oder eine andere Person, in deren Gewahrsam sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt befinden, für angemessen hält.

19 Der Kunde verpflichtet sich, keine Ansprüche gegen Geschäftsführer, Bedienstete oder Angestellte des Unternehmens geltend zu machen, die ihnen eine Haftung im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Bedingungen sind, auferlegen oder aufzuerlegen versuchen, und, sollte ein solcher Anspruch dennoch erhoben werden, das Unternehmen gegen alle Folgen davon schadlos zu halten.

20 Der Kunde hält die Firma schadlos und hält sie schadlos gegenüber

(A) alle Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben jeglicher Art (einschließlich, unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, aller Zölle, Steuern, Abgaben, Gebühren, Kautionen und Auslagen jeglicher Art, die von einer Behörde in Bezug auf die Waren erhoben werden), die sich daraus ergeben, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Kunden handelt, oder die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen eine in diesen Bedingungen enthaltene Garantie oder aus Fahrlässigkeit des Kunden ergeben;

(B) abweichend von Unterklausel (A) oben, jede Haftung, die das Unternehmen übernommen hat oder die ihm entstanden ist, wenn das Unternehmen aufgrund der Ausführung der Anweisungen des Kunden gegenüber einer anderen Partei haftbar geworden ist;

(C) alle Ansprüche, Kosten und Forderungen, die über die Haftung des Unternehmens gemäß diesen Bedingungen hinausgehen, unabhängig davon, ob diese Ansprüche, Kosten und/oder Forderungen aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsbruch, einer Fahrlässigkeit oder einer Pflichtverletzung des Unternehmens, seiner Bediensteten, Unterauftragnehmer oder Vertreter entstehen;

(D) alle Forderungen in Havarie-Grosse, die an die Gesellschaft gestellt werden können.

21(A) Der pünktliche und vollständige Eingang der vom Kunden an das Unternehmen fälligen Beträge ist für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens und die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden von entscheidender Bedeutung. Dementsprechend hat der Kunde dem Unternehmen alle Beträge bei Fälligkeit sofort und ohne Minderung oder Aufschub aufgrund von Forderungen, Gegenforderungen oder Aufrechnungen in bar oder wie anderweitig vereinbart zu zahlen. Für die Zahlung aller vom Kunden an das Unternehmen zu zahlenden Beträge ist die Zeit von entscheidender Bedeutung.

(B) Im Falle eines Versäumnisses des Kunden, eine an das Unternehmen zu zahlende Summe vollständig und pünktlich zu bezahlen (gemäß Klausel 21(A) oben):

(i) Alle anderen Beträge, die das Unternehmen ordnungsgemäß verdient hat und/oder die ihm anderweitig zustehen (die aber ohne diese Klausel 21(B) noch nicht vom Kunden zu zahlen wären, sei es aufgrund eines vereinbarten Zahlungsziels oder anderweitig), werden sofort in voller Höhe fällig; und

(ii) Jeder sofort fällige Betrag ist an das Unternehmen in bar oder wie anderweitig vereinbart zu zahlen, und zwar ohne Kürzung oder Stundung aufgrund von Forderungen, Gegenforderungen oder Aufrechnungen.

(C) Die Unterlassung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von 21(A) und (B) durch das Unternehmen stellt keinen Verzicht oder eine Befreiung des Kunden von jeglicher Haftung gemäß 21(A) und (B) während der Anwendung dieser Bedingungen dar, es sei denn, dies wurde schriftlich von bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens und des Kunden vereinbart.

(D) Der Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 in der jeweils gültigen Fassung gilt für alle vom Kunden geschuldeten Beträge.

22 Entsteht eine Haftung in Bezug auf Ansprüche in Havarie-Grosse im Zusammenhang mit den Waren, so hat der Kunde dem Unternehmen oder einer anderen vom Unternehmen benannten Partei unverzüglich eine Sicherheit in einer für das Unternehmen akzeptablen Form zu leisten.

HAFTUNG UND VERJÄHRUNG

23 Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit, Geschick und Urteilsvermögen.

24 Die Gesellschaft ist von der Haftung für Verluste oder Schäden befreit, wenn und soweit diese Verluste oder Schäden verursacht werden durch

(A) Streik, Aussperrung, Arbeitsniederlegung oder Arbeitsbeschränkung, deren Folgen das Unternehmen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, oder

(B) jede Ursache oder jedes Ereignis, das die Gesellschaft nicht vermeiden und dessen Folgen sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann.

25 Mit Ausnahme von Sondervereinbarungen, die zuvor schriftlich von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Unternehmens getroffen wurden, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für die Nichteinhaltung der vereinbarten Abfahrts- oder Ankunftsdaten der Waren.

26(A) Vorbehaltlich der obigen Klausel 2(B) und 11(B) und der nachstehenden Unterklausel (D) übersteigt die Haftung des Unternehmens, wie auch immer sie entsteht und ungeachtet der ungeklärten Ursache des Verlustes oder Schadens, nicht

(i) im Falle von Ansprüchen wegen Verlust oder Beschädigung von Waren: (a) den Wert des Verlustes oder der Beschädigung; oder (b) einen Betrag in Höhe von 2 SZR pro Kilo des Bruttogewichts der verlorenen oder beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

(ii) vorbehaltlich (iii) für alle anderen Ansprüche: (a) der Wert der Waren, die Gegenstand des betreffenden Geschäfts zwischen dem Unternehmen und seinem Kunden sind; oder (b) wenn das Gewicht bestimmt werden kann, ein Betrag in Höhe von 2 SZR pro Kilo des Bruttogewichts der Waren, die Gegenstand des genannten Geschäfts sind, oder (c) 75.000 SZR für ein und dieselbe Transaktion, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

(iii) im Falle eines Irrtums und/oder einer Unterlassung oder einer Reihe von Irrtümern und/oder Unterlassungen, die Wiederholungen eines ursprünglichen Irrtums und/oder einer ursprünglichen Unterlassung sind oder die Fortsetzung eines solchen darstellen: (a) den entstandenen Verlust oder (b) 75.000 SZR im Gesamtwert eines jeden Handelsjahres, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem der ursprüngliche Irrtum und/oder die ursprüngliche Unterlassung begangen wurde, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Für die Zwecke von Klausel 26(A) ist der Wert der Waren der Wert, zu dem sie versandt wurden oder hätten versandt werden müssen. Der Wert von SDR wird zu dem Datum berechnet, an dem die Reklamation schriftlich bei der Gesellschaft eingeht.

(B) Vorbehaltlich der obigen Klausel 2(B) und der nachstehenden Unterklausel (D) übersteigt die Haftung des Unternehmens für Verluste oder Schäden infolge der Nichteinhaltung einer angemessenen Lieferfrist oder der Nichteinhaltung vereinbarter Abfahrts- oder Ankunftsdaten (bei Vorliegen einer Sondervereinbarung gemäß Klausel 25) unter keinen Umständen einen Betrag, der dem doppelten Betrag der Gebühren des Unternehmens für den betreffenden Vertrag entspricht.

(C) Mit Ausnahme der in Unterklausel (B) genannten Verluste oder Schäden und vorbehaltlich der obigen Klausel 2(B) und der nachstehenden Unterklausel (D) haftet das Unternehmen unter keinen Umständen für indirekte oder Folgeschäden wie (aber nicht beschränkt auf) Gewinnverluste, Marktverluste oder die Folgen von Verzögerungen oder Abweichungen, wie auch immer diese verursacht wurden.

(D) Auf klar formulierte, schriftliche Anweisungen mit Angabe der Ware und ihres Wertes, die der Kunde erhält und die von der Gesellschaft akzeptiert werden, kann die Gesellschaft eine Haftung übernehmen, die über die in den Unterabschnitten (A) bis (C) oben genannten Grenzen hinausgeht, wenn der Kunde sich bereit erklärt, die zusätzlichen Gebühren der Gesellschaft für die Übernahme einer solchen erhöhten Haftung zu zahlen. Einzelheiten zu den zusätzlichen Gebühren des Unternehmens werden auf Anfrage mitgeteilt.

27(A) Alle Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen, die sich aus einer für den Kunden erbrachten Dienstleistung ergeben oder zu deren Erbringung sich das Unternehmen verpflichtet hat, sind schriftlich geltend zu machen und dem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum mitzuteilen, an dem der Kunde von einem Ereignis oder Vorfall Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, Jede Forderung, die nicht in der vorgenannten Weise geltend gemacht und mitgeteilt wurde, gilt als verzichtbar und absolut verjährt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass es ihm unmöglich war, diese Frist einzuhalten, und dass er die Forderung geltend gemacht hat, sobald es ihm möglich war, dies zu tun.

(B) Ungeachtet der Bestimmungen des Unterabsatzes (A) ist das Unternehmen in jedem Fall von jeglicher Haftung befreit, die in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Dienstleistung oder eine Dienstleistung, zu deren Erbringung sich das Unternehmen verpflichtet hat, entsteht, es sei denn, innerhalb von neun Monaten nach dem Datum des Ereignisses oder Vorfalls, das angeblich einen Klagegrund gegen das Unternehmen begründet, wird eine Klage eingereicht und dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt.

ZUSTÄNDIGKEIT UND RECHT

28(A) Diese Bedingungen und alle Handlungen oder Verträge, für die sie gelten, unterliegen englischem Recht.

(B) Alle Streitigkeiten, die sich aus Handlungen oder Verträgen ergeben, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, werden vorbehaltlich der Bestimmungen in (C) unterliegt der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.

(C) Ungeachtet (B) ist das Unternehmen berechtigt, die Beilegung von Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren zu verlangen.

(D) Die Gesellschaft kann ihre Rechte ausüben (C) oben entweder selbst ein Schiedsverfahren in Bezug auf eine Streitigkeit einleiten oder den Kunden schriftlich darüber informieren, dass eine Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren entschieden werden soll.

(E) Macht das Unternehmen von seinen Rechten gemäß (C) Gebrauch, wird das entsprechende Schiedsverfahren wie folgt durchgeführt:

(i) Beträgt der vom Kläger geforderte Betrag weniger als 400.000 £ ohne Zinsen (oder einen anderen Betrag, den das Unternehmen und der Kunde vereinbaren können, und vorbehaltlich (iii) unten), wird ein Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern angerufen, und das Schiedsverfahren wird in Übereinstimmung mit dem zum Zeitpunkt des Beginns des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Zwischenforderungsverfahren durchgeführt;

(ii) Beträgt der vom Kläger geforderte Betrag weniger als £100.000, ohne Zinsen, (oder eine andere Summe, die das Unternehmen und der Kunde vereinbaren können, und vorbehaltlich (iii) unten), wird die Verweisung an einen Einzelschiedsrichter gerichtet, und das Schiedsverfahren wird gemäß dem zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Verfahren für geringfügige Forderungen durchgeführt;

(iii) In allen Fällen, in denen keines der LMAA-Verfahren, auf die in (i) und/oder (ii) gilt, erfolgt die Verweisung an drei Schiedsrichter in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden LMAA-Bedingungen.